Ab dem 27. September 2026 gilt in der gesamten EU eine neue Kennzeichnungspflicht: Jeder Online-Shop muss dann ein Gewährleistungslabel zeigen, viele Händler zusätzlich ein Garantielabel. In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau auf Sie zukommt und wie Sie beide Labels konkret in Ihrem JTL-Shop einrichten.
Worum geht es bei der neuen Kennzeichnungspflicht?
Grundlage ist die EU-Richtlinie über den Warenkauf (2019/771) in Verbindung mit der zugehörigen Durchführungsverordnung (2025/1960), die ein einheitliches Label für ganz Europa vorschreibt. Ziel ist es, Verbraucher bereits vor Vertragsabschluss klar und auffällig über ihre gesetzlichen Rechte zu informieren – unabhängig davon, in welchem EU-Land sie einkaufen.
Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwei Labels:
Das Gewährleistungslabel ist für alle Verkäufer verpflichtend, die Waren an Verbraucher (B2C) verkaufen. Es informiert über die gesetzliche Mindestgewährleistung von zwei Jahren, mögliche längere Fristen im jeweiligen EU-Land, typische Gewährleistungsfälle sowie die Rechte der Käufer auf Reparatur, Ersatz, Minderung oder Rückerstattung. Ergänzt wird es durch einen QR-Code, der zu weiterführenden Informationen auf einem EU-Portal führt.
Das Garantielabel (GARAN-Label) kommt nur dann zum Einsatz, wenn Sie oder der Hersteller eines Produkts eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewähren. Es zeigt die Garantiedauer, den Hersteller- beziehungsweise Markennamen und die Modellbezeichnung.
Wichtig zu wissen: Die Pflicht gilt größenunabhängig – es gibt keine Ausnahme für kleine Shops. Verkäufe an Geschäftskunden (B2B) sind hingegen nicht betroffen.
Für welche Artikel gelten die Labels?
Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn beide Labels folgen unterschiedlichen Regeln.
Das Gewährleistungslabel betrifft ausnahmslos alle physischen Waren, die Sie an Verbraucher verkaufen – unabhängig von Produktgruppe, Preis oder Warenwert. Nicht betroffen sind lediglich digitale Inhalte und reine Dienstleistungen sowie – wie bereits erwähnt – Verkäufe an Geschäftskunden. Für dieses Label müssen Sie also nicht prüfen, ob es „passt“: Es gehört zu jedem einzelnen Ihrer B2C-Artikel dazu.
Beim Garantielabel sieht das anders aus, und genau hier lohnt sich die Unterscheidung besonders: Es kommt nur bei den Artikeln zum Einsatz, bei denen alle folgenden Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:
Der Hersteller – nicht Sie als Händler – gewährt eine Haltbarkeitsgarantie. Diese Garantie ist unentgeltlich, also ohne zusätzliche Kosten für den Kunden. Sie bezieht sich auf die gesamte Ware und nicht nur auf einzelne Bauteile. Und sie gilt für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren.
Treffen diese Punkte auf einen Artikel nicht zu – etwa weil es gar keine Herstellergarantie gibt, die Garantie vom Händler statt vom Hersteller stammt, nur zwei Jahre oder weniger läuft, oder sich nur auf ein Teil des Produkts bezieht – entfällt für diesen Artikel das Garantielabel vollständig. Ein Artikel ohne entsprechende Herstellergarantie bekommt also ausschließlich das Gewährleistungslabel, niemals ein „leeres“ oder generisches Garantielabel.
Ein Detail, das in der Praxis häufig übersehen wird: Sobald eine solche Herstellergarantie besteht, ist das Garantielabel verpflichtend anzuzeigen – unabhängig davon, ob Sie als Händler mit der Garantie überhaupt aktiv werben möchten. Die Pflicht knüpft an das objektive Bestehen der Garantie an, nicht an Ihre Marketingentscheidung.
Wo müssen die Labels im Shop erscheinen?
Die Labels müssen „leicht erkennbar und in hervorgehobener Weise“ vor Vertragsabschluss dargestellt werden. In der Praxis bedeutet das für die meisten Online-Shops:
Auf der Produktdetailseite, damit Kunden die Informationen bereits beim Betrachten des Artikels sehen. Zusätzlich sollte das Label im Checkout-Prozess vor Abschluss der Bestellung sowie in der Bestellbestätigung auftauchen. Während das Gewährleistungslabel dabei immer vollständig sichtbar sein muss und nicht in einem Akkordeon versteckt werden darf, ist beim Garantielabel ein Ausklappen per Klick oder Mouseover zulässig.
Da Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten grundsätzlich als Wettbewerbsverstoß gewertet werden können, sollten Sie das Thema nicht auf die lange Bank schieben – unabhängig lassen sich fehlende, unvollständige oder falsch dargestellte Labels leicht durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände abmahnen.
Die gute Nachricht: JTL-Shop unterstützt das Label bereits nativ
Mit der Version JTL-Shop 5.8.0 hat JTL das EU-Gewährleistungs- und Garantielabel direkt in den Shop eingebaut (Ticket-Referenz SHOP-9121) – ein eigenes Plugin ist also nicht zwingend erforderlich, sofern Sie diese Version einsetzen oder darauf aktualisieren.
Wo Sie die Labels im Backend aktivieren
Nach dem Update finden Sie die passenden Einstellungen unter Einstellungen > Global, im Bereich „Gewährleistungs- und Garantielabel“. JTL weist dort selbst ausdrücklich darauf hin, sich vor Änderungen über die aktuelle Rechtslage zu informieren – ein Hinweis, den wir nur unterstreichen können.

Ein wichtiger Punkt, den Sie unbedingt beachten sollten: Die Labels sind nach dem Update nicht automatisch aktiv. Direkt nach der Installation von Version 5.8.0 zeigt Ihnen der Bereich zunächst nur drei Einstellungen, die alle auf „Nein“ stehen:
- Gewährleistungs-Label anzeigen
- Gewährleistungs-Label an Bestellbestätigung
- Garantie-Label aktivieren
Sie müssen also selbst aktiv werden: Stellen Sie „Gewährleistungs-Label anzeigen“ auf „Ja“, damit das für jeden B2C-Artikel verpflichtende Gewährleistungslabel im Shop erscheint, und ergänzen Sie bei Bedarf die Anzeige an der Bestellbestätigung. Ein reines Software-Update allein genügt also nicht, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen.
Erst wenn Sie zusätzlich „Garantie-Label aktivieren“ auf „Ja“ setzen, blendet das Backend die weiteren, feiner einstellbaren Optionen für das Garantielabel ein:
- Garantie-Label in Artikelliste anzeigen
- Garantie-Label auf Artikeldetailseite anzeigen
- Garantie-Label im Warenkorb anzeigen
- Garantie-Label in der Bestellübersicht anzeigen
- Garantie-Label an Bestellbestätigung
Darüber legen Sie separat für jeden Anzeigeort fest, ob das Garantielabel dort erscheinen soll. Wichtig dabei: Diese globalen Schalter entscheiden nur, ob ein Label an der jeweiligen Stelle grundsätzlich erscheinen darf. Ob das Garantielabel bei einem konkreten Artikel tatsächlich angezeigt wird, hängt zusätzlich davon ab, ob bei genau diesem Artikel die passenden Garantie-Angaben hinterlegt sind – dazu gleich mehr.
Garantielabel: pro Artikel über Funktionsattribute pflegen
Die globalen Schalter oben bestimmen nur die Anzeigeorte. Ob überhaupt ein Garantielabel erscheint, entscheidet sich artikelbezogen – schließlich soll es ja nur bei den Artikeln auftauchen, für die tatsächlich eine passende Herstellergarantie besteht. Die Pflege erfolgt dabei ganz gewohnt über Funktionsattribute am Artikel in JTL-Wawi. Konkret werden drei Attribute ausgewertet:
jtl_guarantee_years– die Garantiedauer in Jahrenjtl_guarantee_manufacturer– der Name des Herstellersjtl_guarantee_model_identifier– die Modellbezeichnung
Erst wenn Sie diese drei Attribute an einem Artikel hinterlegen, erkennt der Shop, dass eine Herstellergarantie vorliegt, und blendet zusätzlich zum Gewährleistungslabel auch das Garantielabel ein. Lassen Sie die Attribute bei einem Artikel leer, erscheint dort – wie oben beschrieben – korrekterweise nur das Gewährleistungslabel. Das „Aktivieren“ des Garantielabels ist also im Grunde nichts anderes als die sorgfältige Pflege dieser drei Angaben genau bei den Artikeln, auf die eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren tatsächlich zutrifft – bei allen anderen Artikeln sollten die Felder bewusst leer bleiben.
Für Shops mit individuell angepasstem Template lohnt sich zudem ein Blick auf die passenden Template-Bausteine: Die Labels lassen sich über den Block productdetails-tabs-tab-guarantee-content sowie die Anker opc_before_guarantee und opc_after_guarantee gezielt positionieren, falls die Standardplatzierung nicht zu Ihrem Design passt.
Ein Punkt, den Sie im Hinterkopf behalten sollten: Der im Label enthaltene QR-Code verweist derzeit statisch auf die allgemeine Informationsseite der EU-Kommission, nicht auf Ihre eigenen, individuellen Garantiebedingungen. Möchten oder müssen Sie Kunden weiterführende, produktspezifische Garantiebedingungen zur Verfügung stellen, ist das aktuell zusätzlich und getrennt vom automatisch erzeugten Label zu hinterlegen.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
Da bis zum Stichtag nur noch wenig Zeit bleibt, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Prüfen Sie zunächst, welche JTL-Shop-Version Sie aktuell einsetzen. Nur ab Version 5.8.0 steht die native Label-Funktion zur Verfügung – ein Update sollte also frühzeitig eingeplant und vor der Umstellung in einer Testumgebung geprüft werden, damit angepasste Templates nicht unerwartet Probleme bereiten.
Danach folgt der Schritt, der in der Praxis am schnellsten vergessen wird: Gehen Sie unter Einstellungen > Global in den Bereich „Gewährleistungs- und Garantielabel“ und schalten Sie „Gewährleistungs-Label anzeigen“ auf „Ja“. Ohne diesen manuellen Schritt bleibt Ihr Shop trotz aktuellster Version 5.8.0 nicht rechtskonform, da die Labels nach dem Update standardmäßig deaktiviert sind.
Bieten Sie – oder Ihre Hersteller – bei manchen Artikeln zusätzlich eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an, setzen Sie im selben Einstellungsbereich „Garantie-Label aktivieren“ auf „Ja“ und wählen Sie darunter gezielt aus, an welchen Stellen (Artikelliste, Artikeldetailseite, Warenkorb, Bestellübersicht, Bestellbestätigung) das Garantielabel erscheinen soll. Gehen Sie anschließend Ihr Sortiment durch und klären Sie für jeden Artikel, ob eine unentgeltliche Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware besteht. Nur bei diesen Artikeln pflegen Sie die drei genannten Funktionsattribute in JTL-Wawi – bei allen anderen Artikeln lassen Sie sie bewusst leer, damit dort korrekt nur das Gewährleistungslabel erscheint. Bei einem größeren Sortiment bietet sich für die Pflege ein Massenimport an, um nicht jeden Artikel einzeln bearbeiten zu müssen.
Prüfen Sie danach im Frontend, ob die Labels an den gewünschten Stellen – Produktseite, Checkout, Bestellbestätigung – korrekt und gut sichtbar erscheinen, und passen Sie bei Bedarf die globalen Einstellungen oder Ihr Template an.
Falls Sie aus organisatorischen oder technischen Gründen noch nicht auf Version 5.8.0 aktualisieren können, gibt es im JTL-Extension-Store bereits alternative Plugin-Lösungen von Drittanbietern, die dieselbe Kennzeichnungspflicht als Übergangslösung abdecken.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
Ob Update auf JTL-Shop 5.8.0, Pflege der Funktionsattribute im großen Umfang oder individuelle Anpassung Ihres Templates an die neuen Vorgaben – wir begleiten Sie gerne durch die Umstellung, damit Ihr Shop rechtzeitig vor dem 27. September 2026 rechtssicher aufgestellt ist. Sprechen Sie uns einfach an, wir prüfen Ihre individuelle Ausgangssituation und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen den passenden Umsetzungsplan.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine rechtssichere Umsetzung in Ihrem konkreten Fall empfehlen wir die Abstimmung mit einem auf E-Commerce-Recht spezialisierten Rechtsanwalt oder Ihrer IHK.



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