Das Impressum für die eigene Webseite

Jul 28, 2012 | Internet | 0 Kommentare

Ist ein Impressum auch auf einer privaten Seite pflicht? Auch wenn es nur eine rein private Seite ist, empfehlen wir sicherheitshalber ein Impressum einzubauen. Pflicht wird ein Impressum sowie mit einer Webseite in irgendeiner Form Geld verdient wird.

Das trifft schon zu, wenn sich Werbung auf der Seite befindet. Dabei ist es egal, ob es sich um Zwangswerbung handelt oder selbst platzierter Werbung. Gerade Freehoster schalten als Gegenleistung fr den Webspace oft Werbng auf den Seiten der Kunden oder Mitgliedern. Damit hat man hier indirekt einen Verdienst und somit liegt auch eine Impressumspflicht vor.

Impressum bei gewerblichen Webseiten

Bei Unternehmen und Organisationen hingegen ist das Impressum absolute Pflicht. Hier müssen ausser dem Inhaber je nach Firmierung zusätzliche Angaben mit aufgeführt werden. So müssen hier z.B. steuerliche Angaben, zuständige Kammern, der Gerichtsstand ect. aufgeführt werden.

Gesetzestexte

Die entsprechenden Gesetztestexte können direkt beim Telemediengesetz des Bundesministerium für Justiz nachgelesen werden.

Hier sind folgende Punkte besonders wichig: §5 Allgemeine Informationspflichten und §6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen,
Ebenfalls auf den Seite des Bundesjustizministerium steht ein Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung als PDF zu downloaden bereit. Leider ist dieser Leitfaden (nicht rechtsverbindlich obwohl er auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz zu finden ist.

  • http://bmj.de/musterimpressum

Assistent

Im Internet ist auch ein Assitent für die Erstellung eines Impressums zu finden. Hier werden Schritt für Schritt alle relevanten Informationen abgefragt. Im Anschluss erhält man dann das Impressum.

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